**Vor 18 Jahren bekamen meine Brüder jeweils eine Million, ich — null.

— Teilt es durch drei — je fünfzehn, — sagte Lena. — Ihr drei habt ordentliche Gehälter. Viktor hat letztes Jahr das Auto gewechselt, Serjoga ist mit der Familie nach Ägypten geflogen.

— Das ist etwas anderes.

— Natürlich ist das etwas anderes. Das ist euer Geld, und Mamas Pflege ist ein fremdes Problem. Mein Problem.

Nach diesem Rat war Lena die Ausgestoßene.

Die Brüder riefen nicht mehr an.

Die Ehefrauen schrieben wütende Nachrichten in den Familienchat:

„Lenotschka, schämst du dich denn gar nicht. Eure Mutter weint jeden Tag.“

„Du hast die Familie wegen ein paar Quadratmetern verraten.“

„Eine einsame böse Frau, genau das bist du.“

Die Mutter rief an und schluchzte ins Telefon:

— Töchterchen, sie werfen mich raus. Sie sagen, sie können nicht mit mir leben. Wohin soll ich denn?

— Mama, warum rufst du mich an? Ruf Viktor an. Oder Serjoga.

— Sie haben gesagt, dass du musst. Dass du verpflichtet bist.

— Und sie sind nicht verpflichtet?

Die Mutter schwieg.

Dann sagte sie leise:

— Na ja, sie sind doch Jungen. Sie haben Familien.

Lena setzte sich nach solchen Gesprächen jedes Mal in die Küche und trank kalt gewordenen Tee.

Jungen.

Männer um die fünfzig und über fünfzig, mit Bäuchen, Glatzen, Hypotheken und Autokrediten.

Jungen.

Und sie — das Mädchen.

Das muss.

Zwei Monate später reichten die Brüder Klage ein.

Artikel 87 des Familiengesetzbuches — Pflicht volljähriger Kinder, ihre nicht arbeitsfähigen Eltern zu unterhalten.

Lena bekam die Vorladung und rief ihre Bekannte Olga an, die in einer Rechtsberatung arbeitete.

— Olya, schau mal, was man da machen kann.

Olga studierte die Unterlagen und pfiff durch die Zähne.

— Also, die haben Nerven. Hör mal, hast du Beweise dafür, dass du von den Eltern nichts bekommen hast?

— Ja. Es gibt die Schenkungsverträge für die Brüder, für mich nicht. Und ich habe noch alte Nachrichten, in denen Mama mir Hilfe bei der Miete verweigert.

— Großartig. Dann sammeln wir alles und gehen hin. Wir zeigen der Richterin das wahre Bild.

Die Gerichtsverhandlung fand Ende Oktober statt.

Lena saß am Tisch, neben ihr Olga im strengen Kostüm.

Ihnen gegenüber — die drei Brüder mit finsteren Gesichtern.

Einen Anwalt hatten sie nicht genommen — sie waren überzeugt, ohnehin zu gewinnen.

Die Richterin, eine Frau von etwa fünfundfünfzig, blätterte in der Akte.

— Also, die Kläger verlangen, die Beklagte zu verpflichten, sich an der Versorgung ihrer nicht arbeitsfähigen Mutter zu beteiligen. Beklagte, wie ist Ihre Position?

Olga stand auf.

— Euer Ehren, wir verweigern die Beteiligung an der Unterstützung als solche nicht. Aber wir bitten das Gericht, die materielle Lage der Parteien und die zuvor von den Eltern geleistete Hilfe zu berücksichtigen. Hier sind die Unterlagen.

Sie legte alles vor: die Schenkungsverträge, die Grundbuchauszüge, die Einkommensnachweise aller Beteiligten.

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